Walzenkauf ist Vertrauenssache – unsere Kunden wissen das!

StraPa Gummi- und
Kunststoffwalzenbezüge GmbH

II. Industriestraße 3
68804 Altlußheim

Fon:      +49 (0) 6205 - 34 83 5
Fax:      +49 (0) 6205 - 37 15 6
E-Mail:  info(at)strapa-gummiwalzen.de

Geschäftsführer: Christof Ulrich

HRB Mannheim 1349 S
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27a Umsatzsteuergesetz:
DE 144279126

Umsetzung & Layout:
CSH media concept

Impressum

Rechtliche Hinweise:

Im Falle von Domainstreitigkeiten, wettbewerbsrechtlichen oder vergleichbaren Problemen bitte wir Sie, zur Vermeidung unnötiger Rechtsstreitigkeiten und Kosten, uns bereits im Vorfeld zu kontaktieren. Die Kostennote einer anwaltlichen Abmahnung ohne vorhergehende Kontaktaufnahme wird im Sinne der Schadensminderungspflicht als unbegründet zurückgewiesen.

Alle Informationen, die Sie beim Besuch dieser Website hinterlassen, werden absolut vertraulich behandelt. Eine Nutzung von Daten erfolgt ausschließlich, um mit Ihnen im Rahmen des betreffenden Angebots in Kontakt zu treten und werden nicht an Dritte weitergegeben.

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AGB

I. Allgemeine Lieferbedingungen

1. Allgemeines
Für alle unsere Angebote, Leistungen, Lieferungen, Verkäufe oder sonstige Geschäfte, einschließlich deren Vermittlung, gelten unsere nachstehenden Bedingungen. Abweichende Bedingungen, auch wenn sie von unserem Geschäftspartner als seine Geschäftsbedingungen mitgeteilt worden sind, binden uns nicht. Unser Stillschweigen gegenüber abweichender Bedingungen gilt nicht als Anerkennung oder Zustimmung. Mit der Entgegennahme unserer Auftragsbestätigung, spätestens mit der Entgegennahme der ersten von uns erbrachten Leistung oder Teilleistung gelten unsere Verkaufs -und Lieferbedingungen als anerkannt und für alle Geschäfte vereinbart, soweit nicht etwas anders ausdrücklich schriftlich vereinbart ist.
Aufhebung, Änderung, oder Ergänzung eines Vertrags und unserer Bedingung bedürfen der Schriftform. Mündliche Vereinbarungen, einschließlich solcher über die Aufhebung der der Schriftform sind unwirksam.

2. Angebote, Aufträge, Bestellungen
Angebote sind freibleibend. Alle Aufträge, mittelbar oder unmittelbar, bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch uns. Unsere Auftragsbestätigung bestimmt den Inhalt des Vertrages. Entgegenstehende Bedingungen des Käufers haben keine Gültigkeit. Terminaufträge gelten nur, wenn sie ausdrücklich von uns als solche bestätigt werden. Im übrigen sind Angaben über Lieferzeiten unverbindlich.
Mit der Auftragserteilung erklärt der Käufer seine Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit. Wir sind berechtigt, die Erfüllung des Vertrags von der Leistung einer Vorauszahlung abhängig zu machen. Oder bei Nichtbeibringung einer Sicherheitsleistung vom Vertrag zurücktreten. Änderungswünsche oder Stornierungen von Aufträgen sind nur mit Rücksprache unserer Zulieferer möglich und bedürfen innerhalb einer angemessenen Frist unserer Zustimmung. Hierdurch entstehende Mehrkosten trägt der Käufer. Feuerbrunst, Explosion, Überschwemmungen , behördliche Maßnahmen oder andere unvorhergesehene Umstände bei unseren Lieferanten oder bei den Lieferanten der zu unseren Erzeugnissen erforderlichen Materialien geben uns das Recht, ohne Verpflichtung auf Nachlieferung vom Vertrag zurückzutreten oder die vereinbarte Liefermenge herabzusetzen.

II. Haftung für Mängel
Bei Lieferung von Waren leisten wir für erkennbare oder verbogene Mängel oder für das Fehlen zugesicherter Eigenschaften innerhalb von 6 Monaten ab Auslieferung der Ware an den Besteller in der Weise Gewähr, dass wir nach unserer Wahl entweder die Ware unentgeltlich nachbessern oder mangelfreie Ware nachliefern. Der Besteller hat uns eine angemessene Zeit von 6 Wochen ab Eingang der Mängelrüge zur Nachbesserung oder Nachlieferung einzuräumen. Gelingt uns die Beseitigung des Mangels oder die Nachlieferung innerhalb dieses angemessenen Zeitraums nicht oder lehnen wir diese ab, ist der Besteller berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, den Kaufpreis zu mindern oder den Kaufvertrag zu wandeln.

2. Ausschluss von Schadensersatz
Schadensersatzansprüche des Bestellers wegen positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss oder unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, es sei denn, sie sind entweder von uns selbst oder einem unserer leitenden Angestellten vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden, oder beruhen auf eine Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Bei Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft, Leistungsvorzug oder von uns zu vertretender Unmöglichkeit findet ein Ausschluss der Haftung nicht statt. Im Übrigen sind wir für die Fälle der von uns nicht zu vertretenden Unmöglichkeiten ebenfalls eine Haftung ausgeschlossen. Soweit von uns Schadensersatz verlangt werden kann, sind wir im kaufmännischen Verkehr nur verpflichtet, den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren Schaden zu ersetzen.

3. Mündliche, telegrafische oder telefonische Abreden sowie Verkäufe resp. Abschlüsse unserer Vertreter oder Reisenden werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung für uns rechtswirksam. Ebenso bedürfen Vereinbarungen, die von diesen Lieferungs- und Leistungsbedingungen abweichen, zu ihrer Gültigkeit unserer schriftlichen Bestätigung.

4. Ausschluss von Zurückbehaltungsrecht und Aufrechnung Der Besteller ist nur berechtigt, gegenüber fälligen Zahlungsansprüchen ein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen, sofern sich dieses auf unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Der Besteller darf Ansprüche wegen Verschlechterung, Verzug, von uns zu vertretender Unmöglichkeit oder Schadensersatz wegen Verletzung, wesentlicher Vertragspflichten ohne unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung nicht abtreten.

III. Eigentumsvorbehalt
1. Wir behalten uns das Eigentum an den gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung aller aus der Geschäftsverbindung zu dem Besteller zustehenden und noch nicht entstandenen Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, vor. Die Einstellung einzelner Forderungen in eine laufende Rechnung sowie die Saldoziehung und deren Anerkennung berühren den Eigentumsvorbehalt nicht. Dem Besteller ist untersagt, vor vollständiger Bezahlung der von uns gelieferten Waren, diese so fest mit seinem Grundstück zu verbinden, dass sie nur unter gleichzeitiger Beschädigung ihre Substanz wieder vom Grundstück entfernt werden können.

2. Der Besteller ist im kaufmännischen Verkehr zur Weiterveräußerung der von uns gelieferten Ware jederzeit widerruflich im Rahmen seines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebs berechtigt. Von einer Pfändung oder jeder anderen Beeinträchtigung unserer Rechte muss uns der Besteller unverzüglich benachrichtigen. Die Forderungen aus der Weiterveräußerung der von uns gelieferten Ware tritt der Besteller schon jetzt mit allen Neben -und Gestaltungsrechten an uns ab. Wir nehmen diese Abtretung schon jett an. Der Besteller ist zum Einzug der uns abgetretenen Forderung berechtigt und verpflichtet, solange wir diese Ermächtigung nicht widerrufen haben. Die Einzugsermächtigung erlischt auch ohne ausdrücklichen Widerruf, wenn und sobald der Besteller seinen Verpflichtungen uns gegenüber nicht mehr nachkommt oder wenn er in Vermögensverfall gerät. Der Besteller hat uns auf Verlangen unverzüglich schriftlich mitzuteilen, an wen er Ware veräußert hat und welche Forderungen ihm aus der Veräußerung zustehen. Außerdem hat er uns für die Geltendmachung der uns abgetretenen Forderungen erforderlichen Unterlagen (insbesondere die Kundenliste usw.) herauszugeben. Wir sind berechtigt, den Abnehmern des Bestellers die Abtretung der Forderung des Bestellers an uns mitzuteilen und die Forderung einzuziehen. Kommt der Besteller mit seiner Zahlungspflicht uns gegenüber in Verzug oder tritt eine wesentliche Verschlechterung seiner Vermögensverhältnisse ein, oder verstößt er gegen sonstige vertragliche Verpflichtungen, so wird die gesamte Restschuld sofort fällig. In diesen Fällen sind wir, unbeschadet unserer sonstigen Rechte, unter Aufrechterhaltung des Kaufvertrages berechtigt, die Herausgabe der Ware zu verlangen und diese abzuholen. Der Besteller hat kein Recht zum Besitz. Wir verpflichten uns, das uns zustehende Eigentum an den Waren und an uns abgetretene Forderungen auf Verlangen des Bestellers an diese zu übertragen oder rückabzutreten, wenn uns soweit deren Wert den Wert der uns insgesamt zustehenden Forderung (einschließlich eventueller Zinsen und Nebenkosten) um 20% übersteigt.

3. Lieferzeit
Zugesagte Lieferfristen werden möglichst eingehalten, sind aber stets unverbindlich. Sie sind mit der Bestellung der Ware zum Versand gewahrt. Vereinbarte Lieferfristen entfallen, sofern der Käufer vertragliche Verpflichtungen nicht erfüllt. Fälle höherer Gewalt oder sonstige, vom Lieferer nicht verschuldete Ereignisse, wie z.B. unzulängliche Anlieferung von unserem Werk als auch in fremden Betrieben, von welchen die Aufrechterhaltung unseres Betriebes abhängt, bedingen ohne weiteres eine entsprechende Verlängerung der Lieferzeit. Derartige Umstände berechtigen uns ferner, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten .Der Käufer kann schriftlich von uns die Erklärung verlangen , ob wir zurücktreten oder innerhalb angemessener Frist liefern. Erklären wir uns dazu nicht binnen 3 Wochen, so kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten. Bei etwaigem Lieferverzug unsererseits sind Schadensersatzansprüche jeder Art und Vertragsstrafen ausgeschlossen. Teillieferungen und Teilrechnungen sind zulässig. Ein Fixgeschäft gilt nur dann als vereinbart, wenn dies beim Liefertermin durch das Wort "Fixgeschäft" hervorgehoben ist. Bestellungen auf Abruf hat der Käufer innerhalb von 3 Monaten abzunehmen. Zwischen Abruf und gewünschter Lieferzeit muss eine angemessen Frist von mindestens 1 Monat liegen.

4. Versand
Wird die Ware versand oder dem Besteller am Platz zugeschickt, so geht die Gefahr auf den Besteller über, sobald die Ware an den Versandbeauftragten ausgeliefert ist, spätestens aber, wenn sie das Werk verlässt. Ist die Ware versandbereit und verzögert sich die Versendung oder die Abnahme aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, so geht die Gefahr auf den Besteller über, sobald ihm die Anzeige unserer Versandbereitschaft zugegangen ist. Unerheblich ist, ob die Absendung vom Erfüllungsort aus vorgenommen wird und wer die Frachtkosten trägt.

IV. Zahlungsbedingungen Die Rechnungsbeträge sind porto - und spesenfrei per Banküberweisung auf die bekannten Firmenkonten wie folgt zahlbar: die Rechnungen werden sofort nach Rechnungseingang fällig. Das Zahlungsziel ist 30 Tage nach Rechnungseingang ohne Abzug. Werden unsere Rechnungen nicht innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungseingang beglichen, sind wir berechtigt, Zinsen in Höhe von 2 % über dem jeweiligen Bundesdiskontsatz zu berechnen. Der Nachweis eines höheren Zinsschadens bleibt uns vorbehalten. Wechsel und Schecks gelten nicht bereits mit der Herausgabe, sondern erst mit der Einlösung als Erfüllung. Die Hereinnahme von Wechseln behalten wir uns in jedem Falle vor. Zahlungen an Angestellte und Vertreter sind von uns nur rechtsgültig, wenn Angestellte und Vertreter mit einer Vollmacht zum Inkasso versehen sind.

V. Gerichtsstand und Erfüllungsort Der Erfüllungsort für Zahlungen und Lieferungen ist der Versandort. Für alle Streitigkeiten aus Verträgen mit Kaufleuten, die nicht zu den in § 4 HGB bezeichneten Gewerbetreibenden gehören, sowie mit juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder mit öffentlichrechtlichen Sondervermögen und zwar auch für Ansprüche aus Wechseln und Schecks, welche aufgrund solcher Verträge gegeben werden, ist in 1. Instanz das Amtsgericht oder Landgericht Mannheim zuständig. Darüberhinaus ist das Amtsgericht Mannheim für alle gerichtlichen Mahnverfahren zuständig.

2. Besondere Rechtsanwendung Die Beziehung zwischen Verkäufer und Käufer unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

VI. Salvatorische Klausel Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder unwirksam werden, so wird hiervon die Wirksamkeit sonstiger Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Vereinbarungen oder Bestimmungen treten die gesetzlichen Bestimmungen.