StraPa Gummi- und
Kunststoffwalzenbezüge GmbH
II. Industriestraße 3
D-68804 Altlußheim
Fon: +49 (0) 6205 - 34 83 5
Fax: +49 (0) 6205 - 37 15 6
Email: info(at)strapa-gummiwalzen.de
Geschäftsführer: Christof Ulrich
HRB Mannheim 1349 S
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27a Umsatzsteuergesetz:
DE 144279126
Umsetzung & Layout:
CSH media concept
Coming soon!
Impressum
Rechtliche Hinweise:
Im Falle von Domainstreitigkeiten, wettbewerbsrechtlichen oder vergleichbaren Problemen bitte wir Sie, zur Vermeidung unnötiger
Rechtsstreitigkeiten und Kosten, uns bereits im Vorfeld zu kontaktieren. Die Kostennote einer anwaltlichen Abmahnung ohne
vorhergehende Kontaktaufnahme wird im Sinne der Schadensminderungspflicht als unbegründet zurückgewiesen.
Alle Informationen, die Sie beim Besuch dieser Website hinterlassen, werden absolut vertraulich behandelt.
Eine Nutzung von Daten erfolgt ausschließlich, um mit Ihnen im Rahmen des betreffenden Angebots in Kontakt zu treten und
werden nicht an Dritte weitergegeben.
Die Webseiten werden regelmäßig bearbeitet und sorgfältig überprüft. Bezüglich der Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit
der angebotenen Informationen kann jedoch keine Gewähr übernommen werden.
Zur Abrundung des Informationsangebotes wird auf einige ausgewählte und überprüfte externe Websites verwiesen. Auf die Inhalte
dieser verlinkten Websites haben wir jedoch keinerlei Einfluss. Daher wird auch keine Verantwortung für die Verfügbarkeit, die
Richtigkeit und die Rechtmäßigkeit der auf den verlinkten Websites verfügbaren Inhalte übernommen. Wir distanzieren uns daher
ausdrücklich von nicht rechtmäßigen Inhalten auf diesen Seiten.
AGB
I. Allgemeine Lieferbedingungen
1. Allgemeines
Für alle unsere Angebote, Leistungen, Lieferungen, Verkäufe oder sonstige Geschäfte, einschließlich deren Vermittlung, gelten unsere
nachstehenden Bedingungen. Abweichende Bedingungen, auch wenn sie von unserem Geschäftspartner als seine Geschäftsbedingungen mitgeteilt
worden sind, binden uns nicht. Unser Stillschweigen gegenüber abweichender Bedingungen gilt nicht als Anerkennung oder Zustimmung. Mit
der Entgegennahme unserer Auftragsbestätigung, spätestens mit der Entgegennahme der ersten von uns erbrachten Leistung oder Teilleistung
gelten unsere Verkaufs -und Lieferbedingungen als anerkannt und für alle Geschäfte vereinbart, soweit nicht etwas anders ausdrücklich
schriftlich vereinbart ist.
Aufhebung, Änderung, oder Ergänzung eines Vertrags und unserer Bedingung bedürfen der Schriftform. Mündliche Vereinbarungen,
einschließlich solcher über die Aufhebung der der Schriftform sind unwirksam.
2. Angebote, Aufträge, Bestellungen
Angebote sind freibleibend. Alle Aufträge, mittelbar oder unmittelbar, bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung
durch uns. Unsere Auftragsbestätigung bestimmt den Inhalt des Vertrages. Entgegenstehende Bedingungen des Käufers haben keine Gültigkeit.
Terminaufträge gelten nur, wenn sie ausdrücklich von uns als solche bestätigt werden. Im übrigen sind Angaben über Lieferzeiten
unverbindlich.
Mit der Auftragserteilung erklärt der Käufer seine Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit. Wir sind berechtigt, die Erfüllung des
Vertrags von der Leistung einer Vorauszahlung abhängig zu machen. Oder bei Nichtbeibringung einer Sicherheitsleistung vom Vertrag
zurücktreten. Änderungswünsche oder Stornierungen von Aufträgen sind nur mit Rücksprache unserer Zulieferer möglich und bedürfen
innerhalb einer angemessenen Frist unserer Zustimmung. Hierdurch entstehende Mehrkosten trägt der Käufer. Feuerbrunst, Explosion,
Überschwemmungen , behördliche Maßnahmen oder andere unvorhergesehene Umstände bei unseren Lieferanten oder bei den Lieferanten der zu
unseren Erzeugnissen erforderlichen Materialien geben uns das Recht, ohne Verpflichtung auf Nachlieferung vom Vertrag zurückzutreten oder
die vereinbarte Liefermenge herabzusetzen.
II. Haftung für Mängel
Bei Lieferung von Waren leisten wir für erkennbare oder verbogene Mängel oder für das Fehlen zugesicherter Eigenschaften innerhalb von 6
Monaten ab Auslieferung der Ware an den Besteller in der Weise Gewähr, dass wir nach unserer Wahl entweder die Ware unentgeltlich
nachbessern oder mangelfreie Ware nachliefern. Der Besteller hat uns eine angemessene Zeit von 6 Wochen ab Eingang der Mängelrüge zur
Nachbesserung oder Nachlieferung einzuräumen. Gelingt uns die Beseitigung des Mangels oder die Nachlieferung innerhalb dieses
angemessenen Zeitraums nicht oder lehnen wir diese ab, ist der Besteller berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, den Kaufpreis zu mindern
oder den Kaufvertrag zu wandeln.
2. Ausschluss von Schadensersatz
Schadensersatzansprüche des Bestellers wegen positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss oder unerlaubter
Handlung sind ausgeschlossen, es sei denn, sie sind entweder von uns selbst oder einem unserer leitenden Angestellten vorsätzlich oder
grob fahrlässig verursacht worden, oder beruhen auf eine Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Bei Fehlen einer zugesicherten
Eigenschaft, Leistungsvorzug oder von uns zu vertretender Unmöglichkeit findet ein Ausschluss der Haftung nicht statt. Im Übrigen sind
wir für die Fälle der von uns nicht zu vertretenden Unmöglichkeiten ebenfalls eine Haftung ausgeschlossen. Soweit von uns Schadensersatz
verlangt werden kann, sind wir im kaufmännischen Verkehr nur verpflichtet, den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren Schaden zu ersetzen.
3. Mündliche, telegrafische oder telefonische Abreden sowie Verkäufe resp. Abschlüsse unserer Vertreter oder Reisenden werden erst durch
unsere schriftliche Bestätigung für uns rechtswirksam. Ebenso bedürfen Vereinbarungen, die von diesen Lieferungs- und
Leistungsbedingungen abweichen, zu ihrer Gültigkeit unserer schriftlichen Bestätigung.
4. Ausschluss von Zurückbehaltungsrecht und Aufrechnung
Der Besteller ist nur berechtigt, gegenüber fälligen Zahlungsansprüchen ein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen, sofern sich dieses
auf unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Der Besteller darf Ansprüche wegen Verschlechterung, Verzug,
von uns zu vertretender Unmöglichkeit oder Schadensersatz wegen Verletzung, wesentlicher Vertragspflichten ohne unsere ausdrückliche
schriftliche Zustimmung nicht abtreten.
III. Eigentumsvorbehalt
1. Wir behalten uns das Eigentum an den gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung aller aus der Geschäftsverbindung zu dem
Besteller zustehenden und noch nicht entstandenen Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, vor. Die Einstellung einzelner
Forderungen in eine laufende Rechnung sowie die Saldoziehung und deren Anerkennung berühren den Eigentumsvorbehalt nicht. Dem Besteller
ist untersagt, vor vollständiger Bezahlung der von uns gelieferten Waren, diese so fest mit seinem Grundstück zu verbinden, dass sie nur
unter gleichzeitiger Beschädigung ihre Substanz wieder vom Grundstück entfernt werden können.
2. Der Besteller ist im kaufmännischen Verkehr zur Weiterveräußerung der von uns gelieferten Ware jederzeit widerruflich im Rahmen seines
ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebs berechtigt. Von einer Pfändung oder jeder anderen Beeinträchtigung unserer Rechte muss uns der
Besteller unverzüglich benachrichtigen. Die Forderungen aus der Weiterveräußerung der von uns gelieferten Ware tritt der Besteller schon
jetzt mit allen Neben -und Gestaltungsrechten an uns ab. Wir nehmen diese Abtretung schon jett an. Der Besteller ist zum Einzug der uns
abgetretenen Forderung berechtigt und verpflichtet, solange wir diese Ermächtigung nicht widerrufen haben. Die Einzugsermächtigung
erlischt auch ohne ausdrücklichen Widerruf, wenn und sobald der Besteller seinen Verpflichtungen uns gegenüber nicht mehr nachkommt oder
wenn er in Vermögensverfall gerät. Der Besteller hat uns auf Verlangen unverzüglich schriftlich mitzuteilen, an wen er Ware veräußert hat
und welche Forderungen ihm aus der Veräußerung zustehen. Außerdem hat er uns für die Geltendmachung der uns abgetretenen Forderungen
erforderlichen Unterlagen (insbesondere die Kundenliste usw.) herauszugeben. Wir sind berechtigt, den Abnehmern des Bestellers die
Abtretung der Forderung des Bestellers an uns mitzuteilen und die Forderung einzuziehen .Kommt der Besteller mit seiner Zahlungspflicht
uns gegenüber in Verzug oder tritt eine wesentliche Verschlechterung seiner Vermögensverhältnisse ein, oder verstößt er gegen sonstige
vertragliche Verpflichtungen, so wird die gesamte Restschuld sofort fällig. In diesen Fällen sind wir, unbeschadet unserer sonstigen
Rechte, unter Aufrechterhaltung des Kaufvertrages berechtigt, die Herausgabe der Ware zu verlangen und diese abzuholen. Der Besteller hat
kein Recht zum Besitz. Wir verpflichten uns, das uns zustehende Eigentum an den Waren und an uns abgetretene Forderungen auf Verlangen
des Bestellers an diese zu übertragen oder rückabzutreten, wenn uns soweit deren Wert den Wert der uns insgesamt zustehenden Forderung
(einschließlich eventueller Zinsen und Nebenkosten) um 20% übersteigt.
3. Lieferzeit
Zugesagte Lieferfristen werden möglichst eingehalten, sind aber stets unverbindlich. Sie sind mit der Bestellung der Ware zum Versand
gewahrt. Vereinbarte Lieferfristen entfallen, sofern der Käufer vertragliche Verpflichtungen nicht erfüllt. Fälle höherer Gewalt oder
sonstige, vom Lieferer nicht verschuldete Ereignisse, wie z.B. unzulängliche Anlieferung von unserem Werk als auch in fremden Betrieben,
von welchen die Aufrechterhaltung unseres Betriebes abhängt, bedingen ohne weiteres eine entsprechende Verlängerung der Lieferzeit.
Derartige Umstände berechtigen uns ferner, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten .Der Käufer kann schriftlich von uns die
Erklärung verlangen , ob wir zurücktreten oder innerhalb angemessener Frist liefern. Erklären wir uns dazu nicht binnen 3 Wochen, so kann
der Käufer vom Vertrag zurücktreten. Bei etwaigem Lieferverzug unsererseits sind Schadensersatzansprüche jeder Art und Vertragsstrafen
ausgeschlossen. Teillieferungen und Teilrechnungen sind zulässig. Ein Fixgeschäft gilt nur dann als vereinbart, wenn dies beim
Liefertermin durch das Wort "Fixgeschäft" hervorgehoben ist. Bestellungen auf Abruf hat der Käufer innerhalb von 3 Monaten
abzunehmen. Zwischen Abruf und gewünschter Lieferzeit muss eine angemessen Frist von mindestens 1 Monat liegen.
4. Versand
Wird die Ware versand oder dem Besteller am Platz zugeschickt, so geht die Gefahr auf den Besteller über, sobald die Ware an den
Versandbeauftragten ausgeliefert ist, spätestens aber, wenn sie das Werk verlässt. Ist die Ware versandbereit und verzögert sich die
Versendung oder die Abnahme aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, so geht die Gefahr auf den Besteller über, sobald ihm die
Anzeige unserer Versandbereitschaft zugegangen ist. Unerheblich ist, ob die Absendung vom Erfüllungsort aus vorgenommen wird und wer die
Frachtkosten trägt.
IV. Zahlungsbedingungen
Die Rechnungsbeträge sind porto - und spesenfrei wie folgt zahlbar: a) die Rechnungen werden sofort nach Rechnungseingang fällig, b) bei
Zahlung innerhalb von 8 Tage 2 % Skonto. Bei Wechselzahlungen gehen die Diskontspesen zu Lasten des Käufers. Die Skonto- Gewährung setzt
die Erfüllung sämtlicher fälligen Zahlungsverpflichtungen aus früheren Lieferungen voraus. Werden unsere Rechnungen nicht innerhalb von
30 Tagen nach Rechnungseingang beglichen, sind wir berechtigt, Zinsen in Höhe von 2 % über dem jeweiligen Bundesdiskontsatz zu
berechnen .Der Nachweis eines höheren Zinsschadens bleibt uns vorbehalten. Wechsel und Schecks gelten nicht bereits mit der Herausgabe,
sondern erst mit der Einlösung als Erfüllung. Die Hereinnahme von Wechseln behalten wir uns in jedem Falle vor. Zahlungen an Angestellte
und Vertreter sind von uns nur rechtsgültig, wenn Angestellte und Vertreter mit einer Vollmacht zum Inkasso versehen sind.
V. Gerichtsstand und Erfüllungsort
Der Erfüllungsort für Zahlungen und Lieferungen ist der Versandort. Für alle Streitigkeiten aus Verträgen mit Kaufleuten, die nicht zu
den in § 4 HGB bezeichneten Gewerbetreibenden gehören, sowie mit juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder mit
öffentlichrechtlichen Sondervermögen und zwar auch für Ansprüche aus Wechseln und Schecks, welche aufgrund solcher Verträge gegeben
werden, ist in 1. Instanz das Amtsgericht oder Landgericht Mannheim zuständig. Darüberhinaus ist das Amtsgericht Mannheim für alle
gerichtlichen Mahnverfahren zuständig.
2. Besondere Rechtsanwendung
Die Beziehung zwischen Verkäufer und Käufer unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
VI. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder
unwirksam werden, so wird hiervon die Wirksamkeit sonstiger Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen
Vereinbarungen oder Bestimmungen treten die gesetzlichen Bestimmungen.